Seit Jahr und Tag versuchen die Druckerhersteller, den Herstellern kompatibler oder wiederaufbereiteter Toner & Tinten durch
Patentierung aller Aspekte einer Druckerpatrone und
ausgefeilteste Chips die Arbeit und den Vertrieb möglichst schwer zu machen - und das, obwohl laut
EU-Recycling-Richtlinie (Paragraph 4, Produktkonzeption) die Wiederaufbereitung und Wiederbefüllung von Druckerpatronen grundsätzlich immer möglich sein muss. Canon hat deshalb zahlreiche Firmen auf der ganzen Welt verklagt wegen einer als
"Dongle Gear" in der Industrie bekannten patentierten
Steckerkupplung, die das Drehmoment vom Drucker auf die in der Kartusche verbaute Druckertrommel in diversen Canon- und HP-Druckern (welche ein Canon-Druckwerk haben) überträgt (
US-Patent 8,437,669, EU-Patent 2 087 407). Nachdem Canon mit seiner Klage in Deutschland gegen die kompatiblen Hersteller KMP und WTA vor dem Landesgericht und dem Oberlandesgericht gewann,
unterlagen Sie nun überraschend höchstinstanzlich vor dem Bundesgerichthof. Das Urteil ist damit rechtskräftig und kann nicht angefochten werden, Käufer und Händler haben somit
Rechtssicherheit bei Kauf und Vertrieb der entsprechenden Produkte, dass keine Patente verletzt werden.
Um zu beurteilen, was das Urteil für die Recyclingbranche genau bedeutet, wird man die Urteilsbegründung abwarten müssen, aber es ist zweifelsfrei eine
große Sache. Es ist beispielsweise denkbar, dass als nächstes das Patent selbst angefochten wird. Dies würde kompatible Tonerkartuschen (beispielsweise zu Canons
CF280 oder HPs
CE505 oder
CE255)
deutlich verbilligen, da die Recycler nicht mehr auf die teuren,
aufwendig entwickelten Patent-umgehenden Alternativen zu Canons Dongle Gear angewiesen wären.